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Raumplanung

Sie stehen baurechtlich vor einer "unmöglichen" Aufgabe und suchen z.B. zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplans einen Raumplaner?

Sobald die Regelbauweise an ihre Grenzen stösst oder die Bauordnung dies verlangt, führt der Weg vielfach über einen Gestaltungsplan.

 

Diese, in Zusammenarbeit mit den Behörden, eigene Baugesetzgebung führt vielfach zu sehr guten Lösungen. Durch den Einbezug der Öffentlichkeit steigt nebst der Qualität der Bauten und Anlagen i.d.R. auch die Akzeptanz der Projekte.

 

Ziele der Raumplanung gemäss RPG Art. 1:

"Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird. Sie stimmen ihre raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander ab und verwirklichen eine auf die erwünschte Entwicklung des Landes ausgerichtete Ordnung der Besiedlung. Sie achten dabei auf die natürlichen Gegebenheiten sowie auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft."

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